Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen finden auf alle Verträge und Lieferungen Anwendung, die die medphano Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit vornimmt. Abweichungen davon sind nur in Ausnahmefällen zulässig und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Mit der Auftragserteilung erklärt der Käufer sein Einverständnis zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.

 
Vertragsverhältnis

 
Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisse erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
Zum Zwecke der Kreditprüfung wird uns die CRIF Bürgel GmbH, Radlkoferstr. 2, 81373 München die in ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben.


Bestellungen

Bestellungen erfolgen auf der Grundlage von Sortiments- bzw. Angebotslisten der medphano.
Die Angebotslisten werden monatlich erstellt. Die Angebote sind unverbindlich.


Lieferungen und Lieferverzug

Nach Eingang der schriftlichen Bestellungen werden diese kurzfristig bearbeitet und die Lieferungen so zusammengestellt, dass eine Lieferung innerhalb einer Woche erfolgen kann. Eine Bestätigung erfolgt nicht.
Lieferfristen, Termine und Lieferungsmöglich-keiten sind unverbindlich. Schadenersatz-ansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
Verbindliche Termine müssen ausdrücklich schriftlich als solche gekennzeichnet sein.
Die Aufträge gelten als verbindlich angenommen, indem sie durch die Lieferung und Rechnungserteilung bestätigt werden. Die Ware wird grundsätzlich von der medphano mit eigenen Fahrzeugen oder in ihrem Auftrag handelnden Dritten angeliefert. Die Lieferfristen beginnen mit Eingang der Bestellung bei der  medphano.
Ereignisse höherer Gewalt, Versorgungs-schwierigkeiten, politische Verwicklungen, Störungen bei Verkehrsunternehmen, Betriebs- und sonstige Störungen bei der medphano oder ihren Lieferanten sowie deren Folgen befreien die medphano für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen die medphano von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat.
Ist eine spätere Lieferung für den Käufer nicht zumutbar, ist er ebenfalls zum Vertragsrücktritt berechtigt.


Preis
 

Der Preis versteht sich ohne Skonto und Nachlässe zuzüglich Umsatzsteuer auf der Basis des Herstellerabgabepreises (HAP) zu den am Liefertag gültigen Preisen.
Vereinbarte Nebenleistungen und von der medphano vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Die medphano ist berechtigt, bei Lieferungen im Warenwert kleiner als 200,- EURO die Kosten des Versandes dem Käufer in Rechnung zu stellen. Alle Lieferungen, die diesen Mindestbetrag überschreiten, erfolgen frei Empfangsstation des Kunden auf einem Transportweg nach Wahl der medphano. Mehrkosten für ausdrückIich erwünschte Eil- und Expresszustellungen werden gesondert berechnet.


Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung

 
Die medphano ist berechtigt, pro Lieferung Rechnung zu legen. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug.
Zahlungsverpflichtungen gelten erst dann als erfüllt, wenn die medphano über den Gegenwert ihrer Forderungen endgültig verfügen kann. Alle Zahlungen haben kostenfrei zu erfolgen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
Verzugszinsen werden mit 5 % p.a. über den Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
Gegen die Ansprüche der medphano kann der  Käufer  nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderungen des Käufers unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt, ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur dann geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht.


Eigentumsvorbehalt

 
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen der medphano aus der  laufenden  Geschäftstätigkeit Eigentum der medphano. Der Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die die medphano gegen den Käufer nachträglich erwirbt. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern. Er tritt schon jetzt seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an die medphano zu deren Sicherung ab. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Insbesondere darf der Käufer die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht der medphano gehörenden Waren verkauft, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die mit den anderen Waren Gegenstand dieses Kaufvertrages ist.
Der Käufer ist solange berechtigt und verpflichtet, an die medphano abgetretene Forderungen einzuziehen, als die medphano diese Ermächtigung nicht ausdrücklich widerrufen hat. Die Berechtigung des Käufers zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware sowie die Ermächtigung zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlöschen In Jedem Falle mit der Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungseinstellung des Käufers. Der Käufer hat die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Diebstahl und Feuer zu versichern. Der Käufer tritt auch schon jetzt seine eventuellen Versicherungsansprüche an die medphano ab. Wird die Vorbehaltsware zurückgenommen, weil der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß nachkommt, so gilt die Zurücknahme nicht als Ausübung des Rücktrittsrechts. Die medphano ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zurückgenommene Ware für Rechnung des Kunden freihändig an einen anderen Käufer zu veräußern.


Gefahrenübergang

Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald die Ware die Geschäfts- oder Lagerräume der medphano verlässt, dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus.
Verzögert sich die Absendung der Ware aus einem Grund. den die medphano nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Dasselbe gilt, wenn die medphano von einem Zurückbehaltungsrecht  Gebrauch macht.


Rücksendung, Mängelrüge


Ordnungsgemäß gelieferte Ware darf vom Käufer nur zurückgesandt werden, wenn die medphano sich ausdrücklich zur Rücknahme bereit erklärt hat.
Beanstandungen wie Sachmängel, Falsch-lieferungen und Mengenabweichungen sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware unter Einsendung des Originallieferscheines, schriftlich geltend zu machen.
Dem Käufer obliegt die Prüfungs- und Untersuchungspflicht. Für Folgen aus der Verletzung dieser Obliegenheit hat der Käufer einzustehen.


Gewährleistung

Bei begründeten Mängelrügen wird die Ware nach Wahl der medphono umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurück-genommen (Wandlung). Bei Fehlmengen hat die medphano die Wahl zwischen Nachlieferung oder Gutschrift.


Haftung


Die medphano haftet für Schäden, die dem Käufer im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstanden sind nur dann, wenn diese schuldhaft von ihr verursacht wurden. Die Haftung beschränkt sich in jedem Fall auf den unmittelbar infolge der Pflichtverletzung eingetretenen Schaden.


Erfüllungsstand und Gerichtsstand


Erfüllungsstand Ist der Sitz der medphano. Als Gerichtsstand wird Berlin festgelegt. Es findet das bundesdeutsche Recht Anwendung.


Nichtigkeit einzelner Klauseln

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts­ und Lieferbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Stand: 01.04.2023

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